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Fakultät für Chemie und Pharmazie

Bewerbung und Zulassung

Für das Master-Studium Chemie müssen sich alle Interessenten innerhalb des Anmeldezeitraums bewerben. Bewerbungen für ein Wintersemester sind möglich bis zum 15. Juli eines Jahres, Bewerbungen für ein Sommersemester können bis zum 15. Januar eines Jahres erfolgen. Die Online-Bewerbung für den Master Chemie erfolgt über die Plattform WueStudy. Detaillierte Informationen zum Bewerbungsprozess sowie den Link zu WueStudy erhalten Sie durch einen Klick auf den nebenstehenden Button.

Achtung! Geändertes Bewerbungsverfahren zum Sommersemester 2024:

Ab sofort benötigen internationale Bewerber:innen mit Bildungsabschlüssen aus dem Nicht-EU/EWR-Raum bei der Bewerbung für das Chemie Masterstudium an der Universität Würzburg zusätzlich eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist
Internationale Bewerber:innen, die ihre akademische Vorbildung (z.B. einen Bachelorabschluss) im EU-/EWR-Raum erworben haben, benötigen KEINE Vorprüfungsdokumentation.

Weitere Informationen zur Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist finden Sie auf den Webseiten des International Office.

Der Zugang zum Master-Studiengang Chemie erfordert

  • einen Abschluss in einem Bachelor-Studiengang (Erwerb von 180 ECTS-Punkten) an der JMU oder an einer anderen in- oder ausländischen Hochschule oder einen gleichwertigen in- oder ausländischen Abschluss (z.B. Staatsexamen),
  • den Nachweis von Kompetenzen aus Modulen im Umfang von mindestens jeweils 30 ECTS-Punkten in zwei der Bereiche Anorganische, Organische und Physikalische Chemie sowie mindestens 25 ECTS-Punkte im dritten dieser Bereiche oder – bei nicht im Sinne des ECTS modularisierten Studiengängen – Kompetenzen im entsprechenden Umfang
  • und die Feststellung der Eignung für das Master-Studium der Chemie in einem Eignungsverfahren.


Um einen ununterbrochenen Übergang vom Bachelor- zum Master-Studium zu ermöglichen, kann ein Bewerber oder eine Bewerberin, der bzw. die zum Zeitpunkt der Bewerbung den erforderlichen Abschluss noch nicht nachweisen kann, einen mit einer auflösenden Bedingung versehenen Zugang zum Master-Studium zum sich unmittelbar anschließenden Semester unter folgenden Voraussetzungen erhalten:

  • Nachweis von mindestens 140 ECTS-Punkten oder – bei nicht im Sinne des ECTS modularisierten Studiengängen – Leistungen im entsprechenden Umfang zum Zeitpunkt der Bewerbung im vorausgesetzten Erststudium
  • den Nachweis von Kompetenzen aus Modulen im Umfang von mindestens jeweils 30 ECTS-Punkten in zwei der Bereiche Anorganische, Organische und Physikalische Chemie sowie mindestens 25 ECTS-Punkte im dritten dieser Bereiche oder – bei nicht im Sinne des ECTS modularisierten Studiengängen – Kompetenzen im entsprechenden Umfang
  • sowie die Feststellung der Eignung für das Master-Studium in Chemie in einem Eignungsverfahren.


Der Abschluss des Erststudiums muss anschließend bis spätestens zum Ablauf der Rückmeldefrist für das zweite Fachsemester im Master-Studiengang nachgewiesen werden.

Für Bewerber und Bewerberinnen, die den Erstabschluss nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, ist der Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen notwendig.

Zunächst wird anhand der eingereichten Unterlagen geprüft, ob wegen besonderer Qualifikation des Bewerbers oder der Bewerberin eine Aufnahme in das Master-Studium ohne eine zusätzliche Prüfung gerechtfertigt ist.

Als besonders qualifiziert gilt,

  • wer einen einschlägigen Erstabschluss mit der Note 2,7 oder besser vorweisen kann,
  • oder wer einen einschlägigen Erstabschluss unter den besten 20% der an der jeweiligen Hochschule einschlägigen Kohorte vorweisen kann,
  • oder wer zwar noch keinen einschlägigen Erstabschluss vorweisen kann, aber in den vorgelegten Prüfungsleistungen einen vorläufigen vom Prüfungsamt der jeweiligen Hochschule ausgewiesenen Notendurchschnitt von 2,7 oder besser erreicht hat und diesen nachweisen kann,
  • oder wer für den Fall, dass weder eine Erstabschluss- noch eine vorläufige ausgewiesene Durchschnittsnote vorgelegt werden kann, eine Durchschnittsnote von 2,7 oder besser in dem nach ECTS-Punkten gewichteten Durchschnitt aller benoteten Module in den Bereichen Anorganische, Organische sowie Physikalische Chemie nachweisen kann.

Bewerber oder Bewerberinnen, deren Eignung auf Grund der oben genannten Kriterien noch nicht festgestellt werden konnte, werden zu einer zusätzlichen Prüfung eingeladen. Der Termin dieser Prüfung wird mindestens zwei Wochen vorher per E-Mail bekannt gegeben. Die zusätzliche Prüfung soll weiteren Aufschluss über die studiengangspezifische Eignung des Bewerbers oder der Bewerberin für den Master-Studiengang Chemie geben und zeigen, ob er oder sie den Anforderungen des Studiengangs genügt. Zu diesem Zweck wird der gegenwärtige Stand der Kompetenzen des Bewerbers oder der Bewerberin in folgenden Bereichen der Chemie überprüft:

  • Grundlagen der Anorganischen Chemie
  • Grundlagen der Organischen Chemie
  • Grundlagen der Physikalischen Chemie

Die zusätzliche Prüfung wird aktuell in Form dreier mündlicher Einzelprüfungen (Dauer jeweils ca. 20 Min.) durchgeführt. Diese finden üblicherweise in den ersten drei März- bzw. ersten drei Septemberwochen statt.


Wichtig: Falls das Eignungsverfahren im ersten Versuch nicht bestanden wird, darf es nur einmal wiederholt werden!

 

Eine detaillierte Beschreibung des Zulassungsverfahrens finden Sie in den Fachspezifischen Bestimmungen (PDF) für den Master-Studiengang Chemie.