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Fakultät für Chemie und Pharmazie

Ablauf und Dokumente

Ablauf der Promotionsverfahren an der Fakultät für Chemie und Pharmazie

Das Promotionsverfahren nach der Promotionsordnung vom 01.10.2001 gliedert sich in 2 Schritte:


Verfassen der Dissertation

Bei Unterbrechung Ihres Promotionsstudiums oder bei Beurlaubung informieren Sie bitte das Dekanat indem Sie einen Antrag einreichen.

Sind alle Forschungsarbeiten abgeschlossen wird eine Dissertationsschrift gemäß den Vorgaben der Promotionsordnung der Fakultät für Chemie und Pharmazie verfasst:

  • Gedrucktes Manuskript in einer zur Vervielfältigung geeigneten Qualität nicht größer als im Format DIN A 4, doppelseitig beschrieben
  • Nach Absprache mit dem Fachmentorat in deutscher, englischer oder bei Dissertationen in deutscher und englischer Sprache vorgelegt werden
  • Die benutzte Literatur sowie sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben
  • Wörtlich oder nahezu wörtlich dem fremden Schrifttum entnommene Stellen sind kenntlich zu machen
  • Die Dissertation muss fest gebunden und mit Seitenzahlen versehen sein
  • Der Umschlag kann individuell gestaltet werden.

Die Dissertationsschrift muss mindestens folgende Gliederungspunkte beinhalten:

  1. Titelblatt
  2. zweite Seite mit Angaben zu Prüfern bzw. Gutachtern 
  3. Inhaltsverzeichnis
  4. Einleitung
  5. Hauptteil
  6. Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache 
  7. Literaturverzeichnis

Hinweis aus der Universitätsbibliothek - bitte beachten: Bei der Verwendung von bereits publiziertem Material (z. B. Abbildungen oder Artikel im Rahmen der kumulativen Dissertation) sind in der Regel Genehmigungen seitens des Verlags einzuholen. Die erteilten Lizenzvereinbarungen oder Screenshots des Copyright Clearance Centers / Rightslinks dürfen jedoch nicht in die Exemplare für die Bibliothek (gedruckt oder elektronisch) eingebunden werden. Mit der Veröffentlichung dieser Lizenzvereinbarungen können Rechte Dritter verletzt werden.
Bei dieser Gelegenheit wird darauf hingewiesen, dass die Lizenzvereinbarungen oft Details zur Verwendung des Materials (z. B. Verlagsfassung oder Manuskriptfassung, Form und Position der Quellenangabe) enthalten.

 


Zulassung zur Promotionsprüfung

Die Zulassung zur Promotionsprüfung erfolgt nach Einreichen aller nötigen Dokumente (Ort/Datum/Originalunterschrift) im Dekanat. Zur weiteren Bearbeitung bekommen Sie dort einen Laufzettel ausgehändigt.

  • Promotionsgesuch 
  • 10 Exemplare Dissertation als gedrucktes Manuskript  Titelblatt
  • Versicherung
  • Copyright Erklärung
  • Curriculum Vitae (ausführlicher Lebenslauf)
  • Kopien unter Vorlage des Originals:
        Hochschulzugangsberechtigung,
        Studienabschluss Zeugnis und Urkunde,
        ggf. alle Bescheinigungen über Staatsprüfungen,
        Studienverlaufsbescheinigung (z.B. Studienbuch mit Scheinen)/Transcript of Records
  • 1 x Publikationsliste. (Druckexemplare der Veröffentlichungen sind auf Verlangen nachzureichen)
  • Behördliches Führungszeugnis (gemäß § 30 Abs. 5 BZRG), aktuelle Immatrikulation (nicht älter als 3 Monate) oder Nachweis über eine aktuelle Beschäftigung im öffentlichen Dienst

Begutachtung

Die Dekanin oder der Dekan leitet die Disseration zwei Gutachterinnen oder Gutachtern zur Beurteilung zu.

Sind die Gutachten eingetroffen, beginnt das sog. dreiwöchige "Umlaufverfahren" bei dem die Arbeit allen Professorinnen und Professoren der Fakultät zur Ansicht zugeleitet wird. Sie werden darüber per E-mail vom Dekanat informiert.


Öffentliches Promotionskolloquium

Zur Vorbereitung des Promitionskolloqiums, welches frühestens vier Wochen nach Umlaufstart stattfinden kann, nennen Sie dem Dekanat bitte Vorschläge für Prüfer (in der Regel 3 Stück) sowie Ort und Zeit der Promotionsprüfung. Bei der Findung/Buchung eines Prüfungsraumes sind die Mitarbeiter des Dekanats gerne behilflich.

Ist der Umlauf abgeschlossen, werden sie spätestens 7 Tage vor der Prüfung zu Ihrem Promotionskolloquium geladen. Das Promotionskolloquium soll zeigen, ob die Kandidatin oder der Kandidat das Arbeitsgebiet und davon berührte weitere Sachgebiete beherrscht.  Während der ersten 15 Minuten des Promotionskolloquiums soll die Kandidatin oder der Kandidat den Inhalt der Dissertation vorstellen. Anschließend werden von den Prüferinnen oder Prüfern Fragen zur Doktorarbeit und angrenzenden Fachgebieten gestellt. Die Leiterin oder der Leiter achtet darauf, dass allen Prüferinnen oder Prüfern ungefähr der gleiche Zeitraum für die Fragestellungen eingeräumt wird.

 Das Promotionskolloquium ist grundsätzlich öffentlich. In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere wenn Rechte Dritter entgegenstehen, kann die oder der Vorsitzende auf Antrag der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers den Zuhörerkreis einschränken oder die Öffentlichkeit ausschließen. Über das Promotionskolloquium ist von der Beisitzerin oder von dem Beisitzer ein Protokoll anzufertigen.


Notengebung

Nach dem Abschluss des Promotionsverfahrens wird der Kandidatin oder dem Kandidaten von der oder dem Vorsitzenden ein Prüfungszeugnis ausgehändigt. Dieses enthält die Benotung der Dissertation, die Gesamtnote des Promotionskolloquiums und die Gesamtnote der Doktorprüfung. Es berechtigt nicht zur Führung des akademischen Grades eines Doktors der Naturwissenschaften, worauf die Kandidatin oder der Kandidat ausdrücklich hinzuweisen ist.

Für die einzelnen Prüfungsleistungen (Disserationsschrift und Promotionskolloquium) werden folgende Noten vergeben: 

  • 1    sehr gut = eine den Durchschnitt überragende Leistung
  • 1,3 sehr gut - 
  • 1,5 sehr gut - gut
  • 1,7 gut + 
  • 2    gut = eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht
  • 2,3 gut - 
  • 2,5 gut - befriedigend
  • 2,7 befriedigend + 
  • 3    befriedigend = eine Leistung, die abgesehen von einigen Mängeln
          noch den Anforderungen entspricht
  • 4    unbefriedigend = eine an erheblichen Mängeln leidende,
          insgesamt nicht mehr brauchbare Leistung

Im Falle einer ganz hervorragenden Leistung kann für die Dissertation die Note „1“ auch mit dem Prädikat „ausgezeichnet“ erteilt werden.

Für das Promotionskolloquium wird eine Gesamtnote erstellt. Diese errechnet sich unter Berücksichtigung zweier Dezimalstellen aus der Summe der Noten der drei Prüferinnen oder Prüfer, geteilt durch drei.

Die Gesamtnote für die Doktorprüfung wird unter Berücksichtigung von zwei Dezimalstellen aus der durch drei geteilten Summe der doppelten Note der Dissertation und der Gesamtnote des Promotionskolloquiums gebildet. 

Die Gesamtnote für die bestandene Doktorprüfung lautet bei einem Durchschnitt

  • von 1,00 bis 1,50 sehr gut
  • von 1,51 bis 2,50 gut 
  • von 2,51 bis 3,00 befriedigend

Errechnet sich eine Gesamtnote „1“ und ist die Dissertation mit dem Prädikat „ausgezeichnet“ angenommen worden, wird die Gesamtnote „1“ mit dem Prädikat "ausgezeichnet" erteilt. 

Nach Abschluss des Promotionsverfahrens wird der Kandidatin oder dem Kandidaten ein Prüfungszeugnis ausgehändigt. Dieses enthält die Benotung der Dissertation, die Gesamtnote des Promotionskolloquiums und die Gesamtnote der Doktorprüfung. Es berechtigt nicht zur Führung des akademischen Grades eines Doktors der Naturwissenschaften. 


Veröffentlichung der Arbeit

Hat die Kandidatin oder der Kandidat die Doktorprüfung bestanden, so ist sie oder er verpflichtet, die Dissertation in ihrer endgültig angenommenen Fassung, die sich nur redaktionell von der begutachteten und im Umlauf befindlichen Arbeit unterscheiden darf, auf ihre oder seine Kosten drucken oder vervielfältigen zu lassen. Vom Zeitpunkt des Promotionskolloquiums an gerechnet sind innerhalb eines Jahres fünf Exemplare, die auf alterungsbeständigem holz- und säurefreiem Papier ausgedruckt und dauerhaft haltbar gebunden sein müssen, unentgeltlich bei der Universitätsbibliothek abzuliefern. Hierzu erhalten Sie nach Ihrer Verteidigung die an das Dekanat zurückgegangenen Exemplare Ihrer Dissertation. 1 Exemplar verbleibt im Dekanat zur Abgabe in der Teilbibliothek Chemie.

Darüber hinaus ist bei der Universitätsbibliothek eine inhaltlich identische elektronische Version der Dissertation, deren Datenformat mit der Universitätsbibliothek abzustimmen ist, abzugeben (OPUS)

Sollten z.B. patentrechtliche Erwägungen gegen eine sofortige Veröffentlichung sprechen, können sie einen Antrag auf vorläufige Nichtveröffentlichung für die Dauer von bis zu einem Jahr stellen.


Urkunde

Nach der Veröffentlichung Ihrer Dissertation geben Sie den Laufzettel im Dekanat ab, wo ihre Urkunde ausgestellt wird. Urkundendatum ist das Datum des Einreichens in der Universitätsbibliothek, da es den letzten Schritt des Promotionsverfahrens darstellt.

Zudem werden Sie gebeten, eine statistische Abfrage bzgl. Ihres beruflichen Fortgangs auszufüllen und im Dekanat einzureichen.

Nach ca. zwei Wochen kann die Urkunde persönlich oder gegen Vorlage einer Vollmacht im Dekanat abgeholt werden. Falls Ihnen das nicht möglich ist, wird sie Ihnen per Einschreiben zugeschickt. Das Einschreiben muss von Ihnen persönlich oder einer von Ihnen bevollmächtigten Person in Ihrem Heimatpostamt abgeholt werden.