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Fakultät für Chemie und Pharmazie

Promotionsordnung 2001

Promotionsverfahren an der Fakultät für Chemie und Pharmazie

Die Promotion

An der Fakultät für Chemie und Pharmazie kann als höchstmöglicher akademischer Grad der Titel Doktor der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) erworben werden. 

Die Promotion (lat. promotio "die Beförderung") ist der Nachweis der eigenständigen vertieften wissenschaftlichen Arbeit und beruht auf einer unter Einhaltung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis selbständig verfassten wissenschaftlichen Arbeit (Disseration) sowie einer mündlichen Prüfung (Promotionskolloquium bzw. Disputation oder Verteidigung).

Nach erfolgreichem Abschluss bekommen die Promovendinnen und Promovenden einen Nachweis in Form einer Promotionsurkunde überreicht.

Ihre Promotion an der Fakultät

Grundsätzlich kann an der Fakultät für Chemie und Pharmazie in jedem an der Fakultät angesiedelten Fachgebiet promoviert werden.

Interessenten müssen sich vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Betreuerin oder einen Betreuer ihrer Arbeit an der Fakultät suchen, die oder der bereit ist, das Thema fachlich zu begleiten und die Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. In der Regel handelt es sich hierbei um Themengebiete aus den Forschungsgebieten der an der Fakultät tätigen Professorinnen und Professoren.

Die Hauptbetreuung übernimmt eine Professorin oder ein Professor der Fakultät für Chemie und Pharmazie. Das Thema der Dissertation soll aus dem Fachgebiet dieser Person stammen. 

In seltenen Fällen kann die Ehrenpromotion und damit der Grad eines Doktors der Naturwissenschaften ehrenhalber verliehen werden. Die ausgezeichneten Persönlichkeiten haben sich durch hervorragende wissenschaftliche Leistungen in einem oder mehreren Fachgebieten verdient gemacht, die an der Fakultät für Chemie und Pharmazie angesiedelt sind.

Kontakt und weitere Informationen

Ute Link

Zentralgebäude Chemie, Raum 029
Am Hubland, 97074 Würzburg

Telefon: 0931 31 85365
Telefax: 0931 31 84607