Intern
Fakultät für Chemie und Pharmazie

Nachwuchsförderung

Chancengleichheit und Nachwuchsförderung

Chancengleichheit und Nachwuchsförderung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gehen aus Sicht der Fakultät für Chemie und Pharmazie Hand in Hand. Von einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen hinsichtlich Planbarkeit, Karriereberatung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf profitieren beide Geschlechter gleichermaßen.

Im Gleichstellungskonzept der Fakultät für Chemie und Pharmazie sind Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Nachwuchsforschende sowie gezielte Unterstützungsangebote erarbeitet und festgehalten worden.

Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedinungen für Nachwuchsforschende

  • Die Fakultätsleitung und der/die Frauenbeauftragte befürworten die Einrichtung von Tenure-Track-Stellen, wie sie vom deutschen Wissenschaftsrat empfohlen werden. Die Fakultätsleitung achtet bei der Personal- und Stellenplanung darauf, dass Tenure-Track-Stellen in Betracht gezogen und nach Möglichkeit geschaffen werden.
  • Vorgesetzte werden von der Fakultätsleitung und des/der Frauenbeauftragten angehalten Homeoffice sowie flexible Arbeitsorte und -zeiten zu ermöglichen.
  • Sitzungstermine sollen zu familienfreundlichen Zeiten bis 16 Uhr stattfinden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können dies aktiv einfordern.
  • Mittels einer fakultätsinternen Promovierendenbefragung sollen die Rahmenbedingungen der Nachwuchsforschenden ermittelt und weitere Maßnahmen abgeleitet werden.

Angebote für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler der Fakultät

  • Nachwuchsforschende können die unabhängige Karriereberatung des Career Centre der Universität Würzburg in Anspruch nehmen. Diese soll bei der Entscheidung für oder gegen eine wissenschaftliche Karriere helfen und unterstützen alternative Karrierewege auszuarbeiten.
  • Für Eltern stehen Gleichstellungsmitteln für Reisekosten, Betreuung und Unterkunft des Kindes/der Kinder während Tagungen und Dienstreisen zur Verfügung. Die Mittel sind bei der Frauenbeauftragten zu beantragen. Zuvor ist zu prüfen, ob keine anderen Mittel z. B. im Rahmen eines GRK oder auf Universitätseben zur Verfügung stehen. Beratung und Unterstützung zur Organisation stellt der Familienservice der Universität. 
  • Während der Schwangerschaft und Stillzeit soll die experimentelle Arbeit im Labor weitergeführt werden können. Doktorandinnen, Habilitandinnen und Professorinnen steht deshalb eine Technische Assistenz zu. Grundsätzlich sind hierfür insitutsinterne Lösungen durch die Abrodnung einer Technsichen Assistenz an den Arbeitsplatz der Schwangeren/Stillenden zu finden.
  • SCIENTIA-Stipendien für Postdoktorandinnen oder Habilitandinnen sollen die Qualifikation von promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen auf eine Professur ermöglichen. Die Stipendien ermöglichen die Sicherung des Lebensunterhalts einer Nachwuchswissenschaftlerin währen der ersten eigenständigen Forschung und bei der Erstellung des ersten Antrags, der die eigene Stelle und Sachmittel liefern kann. Die Stipendien enthalten jedoch keine Sachmittel. Die Stipendiatinnen sollen eine angemessene Ausstattung für ihr Forschungsvorhaben erhalten und können bei der Frauenbeauftragten der Fakultät einen Zuschuss für Sachmittel über 10.000€ beantragen, der für Verbrauchsmittel zur Verfügung steht.
  • Zuschuss zu Publikationskosten: Nachwuchswissenschaftler:innen können bei der fakultätsinternen Kommission Gelder zur Unterstützung für Publikationen beantragen, bei denen sie sog.  "Senior-Author" sind  (z.B. für Open-Access oder Cover-Pages etc.; max. 3500 € Jahr w bzw. 1750 € pro Jahr m)