Mit dem Habilitationsverfahren soll besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit gegeben werden, sich für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren und zu diesem Zweck selbstständig Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen. Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zur Professur in einem Fachgebiet unserer Fakultät.
Angebotene Fachgebiete
Anorganische Chemie
Organische Chemie
Physikalische Chemie
Theoretische Chemie
Materialwissenschaften
Biochemie
Lebensmittelchemie
Pharmazeutische Chemie
Klinische Pharmazie
Pharmazeutische Technologie
Ablauf
Antrag zur Aufnahme als Habilitandin oder Habilitand
Vorstellungskolloquium - Annahme als Habilitandin oder Habilitand
Bestellung des Fachmentorats
Zwischenevaluierung (nach ca. zwei Jahren)
Abschluss der eigenen Arbeiten: Begutachtung (nach ca. vier Jahren)
Öffentlicher Vortrag und Beschluss zur Feststellung der Lehrbefähigung