Fundsachen
Sachen, die in einer öffentlichen Behörde gefunden werden, sind unverzüglich bei der Hausverwaltung oder bei der sonst dafür bestimmten Stelle abzuliefern (§978 BGB). Das weitere Verfahren richtet sich nach §§ 979 - 982 BGB und § 10 der Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren der Fundbehörden (FundV).
An der Fakultät für Chemie und Pharmazie gibt es aktuell keine Fundstelle.
Offizielle Fundstellen der JMU befinden sich unter anderem im Mensa-Gebäude, der Zentralbibliothek oder im Servicezentrum des Technischen Betriebs. Einen vollständigen Überblick über alle Fundstellen erhalten Sie auf den Seiten der Zentralverwaltung.
