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Institut für Organische Chemie

Praktikum der Chemie für Mediziner

Chemie für Studierende der Human- und Zahnmedizin

Nachfolgend finden Sie grundlegende Informationen zum chemischen Praktikum für Studierende der Medizin und der Zahnmedizin, sowie zu den begleitenden Vorlesungen. Die Vorlesungs- und Klausurtermine gelten auch für Studierende anderer Studiengänge (v. a. Biomedizin und Biologie). Bitte beachten Sie aber unbedingt immer die aktuellen Informationen in den semesterbezogenen Kursräumen auf WueCampus. Zugriff auf diese haben Sie nach Anmeldung zum Praktikum (für Klausurwiederholer alternativ zu den beiden Vorlesungen) auf WueStudy.

Ansprechpartner für organisatorische Fragen ist Dr. Christian Stadler.

Fragen und Antworten (FAQ) - NICHT gültig für Bachelor-Studiengänge

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Nein. Wer am Praktikum teilnimmt, muss auch beide Klausuren schreiben! Ausnahmen sind (auf schriftlichen Antrag) nur möglich für Studierende, die ihre Zulassung erst eine Woche nach Semesterbeginn (oder noch später) erhalten haben.

Nein. Dies ist in Studiengängen mit Staatsexamen nicht erforderlich, auch nicht bei Wiederholungsversuchen in einem höheren Fachsemester.

Grundsätzlich gilt §15 der Studienordnung: "Der Leistungsnachweis gilt als erbracht, wenn der Studierende mindestens 60% der maximal zu erreichenden Punktzahl erreicht hat oder wenn die vom Studierenden erzielte Punktzahl um nicht mehr als 22% die durchschnittliche Prüfungsleistung der Erstteilnehmer an der Prüfung unterschreitet. Kommt letztere relative Bestehensgrenze zur Anwendung, müssen mindestens 50% der vorgesehenen Höchstpunktzahl erreicht sein." Achtung: Für die jeweilige Nachklausur gilt in der Regel dieselbe Bestehensgrenze wie für die reguläre Klausur. Eine Neuberechnung der Bestehensgrenze erfolgt nicht, weil es so gut wie keine Erstteilnehmer gibt.

Nein, ein einmal bestandenes Praktikum muss niemals wiederholt werden! Selbiges gilt für die Klausuren. Bestanden ist bestanden. Beachten Sie aber, dass auf WueStudy beim Leistungsnachweis mit dem leider etwas irreführenden Namen "Praktikum der Chemie für Mediziner" so lange NB (nicht bestanden) verbucht wird, bis alle drei Teilleistungen (Praktikum + 2 Klausuren) bestanden sind.

Binnen 3 Werktagen ist beim Studiendekanat ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem die Prüfungsunfähigkeit hervorgeht. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend! Das Attest sollte außerdem vorab per E-Mail (als Scan oder Foto) an Herrn Dr. Stadler im Institut für Organische Chemie und an die oben genannte Stelle geschickt werden.

Nähere Informationen und Download des Attest-Formulars siehe hier (FAQ Humanmedizin, Abschnitt "Atteste") bzw. hier (Studienorganisation Zahnmedizin, Abschnitt "Ordnungen und Satzungen").

Ja, natürlich! Genau hierfür gibt es die Nachklausur. Nehmen Sie an der Nachklausur nicht teil, ohne hierfür erneut ein Attest einzureichen, wird trotz des Attests für die reguläre Klausur ein Fehlversuch gezählt. (Achtung: Diese Regelung gilt bei Studienbeginn ab dem Wintersemester 2025/2026. Bei früherem Studienbeginn gilt noch die alte Regelung.)

Sofern Sie prüfungsfähig sind, müssen Sie sogar mitschreiben, weil sie andernfalls sogar zwei Fehlversuche hätten, einen wegen zu weniger Punkte und einen wegen unentschuldigten Fehlens.

War es Ihr erster Versuch (häufigster Fall) oder der zweite Versuch, fehlt Ihnen die Voraussetzung für die Zulassung zum Biochemie-Praktikum, welches im Studium der Humanmedizin im 2. Fachsemester vorgesehen ist. Studieren Sie Zahnmedizin werden Sie nicht zur naturwissenschaftlichen Vorprüfung zugelassen, die allerdings nicht vor dem 4. Fachsemester stattfindet.

Wenn es dagegen Ihr dritter und letzter Versuch war, werden Sie exmatrikuliert. Dies gilt für beide Studiengänge: Human- und Zahnmedizin. Evtl. können Sie es noch mit einem Härtefallantrag versuchen. Hierzu informieren Sie sich bitte in Ihrem Studiendekanat.

Zur Klarstellung: Ist auch nur eine der drei Teilleistungen nach drei Versuchen nicht bestanden, ist auch der Leistungsnachweis endgültig nicht bestanden, selbst wenn die anderen beiden Teilleistungen bestanden wurden.