Praktikum für Mediziner

Nachfolgend finden Sie grundlegende Informationen zum chemischen Praktikum für Studierende der Medizin und der Zahnmedizin, sowie zu den begleitenden Vorlesungen. Die Vorlesungs- und Klausurtermine gelten auch für Studierende anderer Studiengänge (v. a. Biomedizin und Biologie). Bitte beachten Sie aber unbedingt immer die aktuellen Informationen in den semesterbezogenen Kursräumen auf WueCampus. Zugriff auf diese haben Sie nach Anmeldung zum Praktikum (für Klausurwiederholer alternativ zu den beiden Vorlesungen) auf WueStudy.

Ansprechpartner für organisatorische Fragen ist Dr. Christian Stadler.

Fragen und Antworten (FAQ) - NICHT gültig für Bachelor-Studiengänge

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Nein. Wer am Praktikum teilnimmt, muss auch beide Klausuren schreiben! Ausnahmen sind (auf schriftlichen Antrag) nur möglich für Studierende, die ihre Zulassung erst eine Woche nach Semesterbeginn (oder noch später) erhalten haben.

Nein. Dies ist in Studiengängen mit Staatsexamen nicht erforderlich, auch nicht bei Wiederholungsversuchen in einem höheren Fachsemester.

Grundsätzlich gilt §15 der Studienordnung: "Der Leistungsnachweis gilt als erbracht, wenn der Studierende mindestens 60% der maximal zu erreichenden Punktzahl erreicht hat oder wenn die vom Studierenden erzielte Punktzahl um nicht mehr als 22% die durchschnittliche Prüfungsleistung der Erstteilnehmer an der Prüfung unterschreitet. Kommt letztere relative Bestehensgrenze zur Anwendung, müssen mindestens 50% der vorgesehenen Höchstpunktzahl erreicht sein." Achtung: Für die jeweilige Nachklausur gilt in der Regel dieselbe Bestehensgrenze wie für die reguläre Klausur. Eine Neuberechnung der Bestehensgrenze erfolgt nicht, weil es so gut wie keine Erstteilnehmer gibt.

Nein, ein einmal bestandenes Praktikum muss niemals wiederholt werden! Selbiges gilt für die Klausuren. Bestanden ist bestanden. Beachten Sie aber, dass auf WueStudy beim Leistungsnachweis mit dem leider etwas irreführenden Namen "Praktikum der Chemie für Mediziner" so lange NB (nicht bestanden) verbucht wird, bis alle drei Teilleistungen (Praktikum + 2 Klausuren) bestanden sind.

Binnen 3 Werktagen ist beim Studiendekanat (Studiengang Humanmedizin) bzw. bei Herrn Dr. Stadler im Institut für Organische Chemie (Studiengang Zahnmedizin) ein ärztliches Attest (als Nachweis krankheitsbedingter prüfungsrelevanter Einschränkungen) vorzulegen, aus dem die Prüfungsunfähigkeit hervorgeht. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend! Sind Sie zum wiederholten Male durch Krankheit verhindert oder handelt es sich um den letzten Versuch, ist ein amtsärztliches Attest erforderlich. (Nur für die Dauer der Corona-Pandemie war die Forderung eines amtsärztlichen Attests ausgesetzt.) Nähere Informationen siehe hier (FAQ Humanmedizin, Abschnitt "Atteste") bzw. hier (Zahnmedizin).

Ja, natürlich! Genau hierfür gibt es die Nachklausur. Achtung: Nehmen Sie an der Nachklausur nicht teil, ohne hierfür erneut ein (amtsärztliches!) Attest einzureichen, wird trotz des Attests für die reguläre Klausur ein Fehlversuch gezählt.

Voraussetzung ist das Erreichen von wenigstens der Hälfte der zum Bestehen notwendigen Punkte in der regulären Klausur. Beispiel: Liegt die Bestehensgrenze bei 50 %, wird man mit einem Ergebnis von weniger als 25 % nicht zur Nachklausur zugelassen.

Ja, denn beide Klausuren sind voneinander völlig unabhängig. Voraussetzung ist natürlich das Erreichen von wenigstens der Hälfte der zum Bestehen notwendigen Punkte in der jeweiligen regulären Klausur. Siehe vorherige Frage.

Nein, denn die Nachklausur ist ein 'Gratisangebot', das in der Studienordnung gar nicht vorgesehen ist. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, verfällt es. Ein neues Semester bedeutet immer einen neuen Versuch, außer man war bei beiden Klausurterminen (reguläre und Nachklausur) erkrankt und weist dies mit Attest nach.

Nein, denn die Nachklausur ist ein 'Gratisangebot', das in der Studienordnung gar nicht vorgesehen ist. Ein neues Semester bedeutet immer einen neuen Versuch, außer man war bei beiden Klausurterminen (reguläre und Nachklausur) erkrankt!

War es Ihr erster Versuch (häufigster Fall) oder der zweite Versuch, fehlt Ihnen die Voraussetzung für die Zulassung zum Biochemie-Praktikum (im Studium der Humanmedizin im 2. Fachsemester vorgesehen ). Studieren Sie Zahnmedizin werden Sie nicht zur (mündlichen) naturwissenschaftlichen Vorprüfung zugelassen (vorgesehen am Ende des 2. Fachsemesters).

Wenn es dagegen Ihr dritter und letzter Versuch war, werden Sie exmatrikuliert. Dies gilt für beide Studiengänge: Human- und Zahnmedizin. Evtl. können Sie es noch mit einem Härtefallantrag versuchen. Hierzu informieren Sie sich bitte in Ihrem Studiendekanat.