Intern
Institut für Organische Chemie

FW1

Organisch-chemisches Praktikum für Studierende der Funktionswerkstoffe (FW1)

Allgemeines

Voraussetzung und Vorkenntnisse

Voraussetzung

  • der Besuch der Sicherheitsbelehrung und des Sicherheitsseminars. Die Anwesenheit wird anhand einer Unterschriftenliste kontrolliert.

Vorkenntnisse

Das Organisch-chemische Praktikum für Studierende der Technologie der Funktionswerkstoffe baut auf den Vorlesungen "Organische Chemie 1" und "Organische Chemie 2" auf und setzt die Beherrschung der dort behandelten Grundlagen unbedingt voraus.

Zur Überarbeitung des eigenen Vorlesungsmanuskripts werden folgende Bücher empfohlen:

  • P. Y. Bruice, Organische Chemie, 5. aktualisierte Auflage, Pearson-Studium, München, 2007.

oder

  • K.P.C. Vollhardt, N.E. Schore, Organische Chemie, 4.Auflage, Wiley-VCH, Weinheim, 2005.

Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie den entsprechenden Stoff aus den Vorlesungen Organische Chemie 1 und Organische Chemie 2 sowie aus den Einführungen zu den entsprechenden Versuchen aus dem Praktikumsskript vor Beginn des Versuches vorbereitet haben.

Die Aufgaben

Das Praktikum wird als Block-Kurs in den Semesterferien durchgeführt. Die Versuche werden nach dem Manuskript Organisch-chemisches Praktikum für Studierende der Technologie der Funktionswerkstoffe von A. Ledermann und F. Würthner durchgeführt.

Der erste Abschnitt dient dem Erlernen experimenteller Techniken und des Umgangs mit einfachen Methoden der chemischen Analytik.

Als Stichpunkte sind hier zu nennen: Glasgeräte und Reaktionsapparaturen, Klassische Methoden zu Charakterisierung organischer Verbindungen, Destillation, Filtration, Umkristallisation, Sublimation, Extraktion und Chromatographie. 

Im Teil A des Praktikumsskriptes finden Sie Literatur zu den wichtigsten Arbeitsmethoden in der Organischen Chemie. Teil B beginnt mit den  Grundoperationen (PDF, 183 KB) (Kap. 1). Die Beantwortung der hierin gestellten Fragen setzt das Studium der entsprechenden Literatur aus Teil A voraus. 

Bitte arbeiten Sie die Fragen zu den Grundoperationen (Teil B, 1. Kap.) bereits vor Praktikumsbeginn durch. Ihre handschriftlichen Antworten werden dann zu Beginn des Praktikums von den Assistenten eingesammelt.

Nach erfolgreicher Durchführung der Grundoperationen (incl. Synthese von Aspirin) muss jeder Student im zweiten Abschnitt noch 4 chemische Umsetzungen ausführen, die im Teil B, Kapitel 2-4 beschrieben sind und zu den Themengebieten Polymere, Farbstoffe und Flüssigkristalline Verbindungen gehören.

Für jede Umsetzung müssen Sie ein Protokoll anfertigen. Wesentlicher Bestandteil dieses Protokolls ist vor allem eine Beschreibung Ihrer Versuchsdurchführung nach dem üblichen Standard wissenschaftlicher Niederschriften. Ein Musterprotokoll (PDF, 54 KB) hängt im Praktikum aus.

Konzept und Ausbildungsziele

Ziel des Praktikums ist es, auf der Grundlage eines Basiswissens das Verständnis für organisch-chemische Reaktionen und Verbindungen, die auch für den Bereich der Funktionswerkstoffe Bedeutung besitzen, durch eigene Experimente zu vertiefen.

Im Praktikum soll ein enger Zusammenhang zwischen experimentellen Ergebnissen und theoretischer Deutung hergestellt werden.

Neben der Durchdringung des Stoffs sollen Sie eine saubere, sichere Arbeitsweise einüben und experimentelle Techniken sowie einfache Methoden der instrumentellen Analytik erlernen und eine wissenschaftliche Arbeitsweise durch sorgfältige Protokollführung dokumentieren.

Hauptaugenmerk bei der Beurteilung Ihrer praktischen Leistungen wird auf die Reinheit und Ausbeute Ihres Reaktionsprodukts gelegt. Ein Optimum kann hier nur erreicht werden, wenn Sie die wichtigsten Reinigungstechniken wie Extraktion, Kristallisation und Destillation gut beherrschen. Darüber hinaus finden auch Kriterien, wie Versuchsplanung, theoretisches Verständnis des Versuchs und Protokollführung Eingang in die Beurteilung.

Außerdem sollen Sie den sicheren und gefahrlosen Umgang mit Chemikalien und Apparaturen erlernen. Daher müssen Sie sich vor jedem Versuch über die Gefahren und Risiken informieren, die von den verwendeten Reagenzien, Lösungsmitteln und Produkten ausgehen können, und beachten, welche Verhaltensregeln sich daraus ergeben.

Die Leistungskontrollen

Vor jedem Versuch müssen Sie in einem Kolloquium zeigen, dass Sie die Synthese in allen Einzelheiten verstanden haben und in einen größeren Zusammenhang einzuordnen wissen. Außerdem müssen Sie auch die notwendigen Laboroperationen verstanden haben und die beteiligten Gefahrstoffe sicher handhaben können. Der Versuch darf erst begonnen werden, wenn Ihre diesbezüglichen Kenntnisse ausreichend sind. Dies erfordert von Ihnen eine rechtzeitige Versuchsplanung. 

Das Praktikum hat bestanden, wer 

  • alle Versuche ordnungsgemäß in der vorgeschriebenen Zeit erledigt hat und 
  • für jede Umsetzung ein Protokoll angefertigt hat, das dem üblichen Standard wissenschaftlicher Niederschriften entspricht. 

Nähere Informationen zum Bestehen des Praktikums erhalten Sie in der Vorbesprechung.

Organisatorisches

Bitte besorgen Sie sich rechtzeitig vor Praktikumsbeginn einen Laborkittel!

Platzübernahme, Saalausleihe, Chemikalienausgabe, Praktikumsbetrieb und Platzabgabe

In der Vorbesprechung zum OP1 werden die Regelungen bezüglich der Organisation von Platzübernahme, Saalausleihe, Chemikalienausgabe, Praktikumsbetreib und Platzabgabe (PDF, 51 KB) angesprochen. Sie können hier nachgelesen und ausgedruckt werden.

Sicherheit im Praktikum

Der Treffpunkt für den Notfall befindet sich am Sammelplatz Nord hinter der Mensa.

Im Labor gilt die allgemeine Laborordnung (Betriebsanweisung), über deren wichtigste Inhalte Sie in der Sicherheitsbelehrung informiert wurden. Weitere Informationen zum sicheren Arbeiten finden Sie unter Sicherheit.

Schwere Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften werden durch zeitweises Laborverbot oder mit völligem Ausschluss aus dem Praktikum geahndet.

Am ersten Praktikumstag werden Sie von den Assistenten mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut gemacht und über den Standort und die Funktionsweise der einzelnen Sicherheitseinrichtungen informiert. Die Regelungen zur Gewährleistung der Sicherheit im Labor (PDF, 9 KB, incl. Nachtraumregelung) werden nochmals explizit angesprochen. 

Regelungen zur Abfallverminderung und -entsorgung

Die Regelungen zur Abfallverminderung und -entsorgung (PDF, 21 KB) dienen sowohl der Sicherheit im chemischen Laboratorium als auch dem Umweltschutz. Ihre Einhaltung ist daher zwingend notwendig. Schwere Verstöße werden durch zeitweises Laborverbot oder mit völligem Ausschluss aus dem Praktikum geahndet.