Intern
Lehrstuhl für Chemische Technologie der Materialsynthese

FAQs - Timeline Studium


Kommunikationsregeln - lesen Sie bitte zuerst die FAQs – hier: alle Information als Timeline durch das Studium

Falls Sie Ihre Antwort dort nicht finden, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberater.

Wichtiger Hinweis: Studierende der Universität Würzburg nutzen für die E-Mail Korrespondenz bitte ausschließlich ihre stud-mail-Adresse.

E-Mails von privaten E-Mail-Adressen (gmail, hotmail etc.) werden regelmäßig als Spam ausgefiltert und können nicht bearbeitet werden.

Geben Sie bei Anfragen immer Ihren vollständigen Namen und Ihre Matrikel-Nummer sowie Ihren Studiengang (Bachelor / Master / Fach) und Ihr Fachsemester an. Dann können Ihre Anfragen schneller beantwortet werden.

Wir bitten Sie um das Einhalten von Mindeststandards bzgl. Formalität und Höflichkeit.


FAQs – Allgemein

Das Vorgehen für die Anrechnung von Leistungen (Modulen) aus früheren Studiengängen finden Sie auf den Seiten der Fakultät.

Falls Sie Fragen haben, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit unserem Fachstudienberater PD Dr. Torsten Staab.

Das ausgefüllte Formular mit den Unterschriften der für die Module zuständigen Dozentinnen bzw. Dozenten  legen Sie zum Schluss bitte PD Dr. Torsten Staab zur Prüfung vor. Er wird es nach erfolgter Prüfung an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Funktionswerkstoffe weiterleiten.

Von dort geht das Formular ans Prüfungsamt wo Ihnen die bestätigten Leistungen verbucht werden.

Rechnen Sie bitte mit ca. 4 - 6 Wochen Bearbeitungszeit von Abgabe des Formulars bis zur Verbuchung.

Das BAföG-Amt verlangt von Ihnen "zum Ende des 4. Fachsemesters" einen Nachweis über erbrachte Leistungen, die "als üblich anzusehen" sind.

Zuständig für diese Bestätigung ist unser Fachstudienberater PD Dr. Torsten Staab.

Da die meisten Leistungen des Sommersemester (üblicherweise das 4. Fachsemester) erst nach Ende der Vorlesungszeit (Ende Juli) verbucht sind, vereinbaren Sie bitte mit Dr. Staab einen Termin Ende August / Anfang September.

Bei Vorlage ausreichender Leistungen im "Transcript of Records", das Sie in WueStudy erzeugen können, kann das Formular üblicherweise direkt unterschrieben werden.

Das Formblatt finden Sie auf den offiziellen Seiten hier.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist aktuell Prof. Dr. G. Sextl.

Alle schriftlichen Anträge richten Sie bitte an ihn:

Prof. Dr. G. Sextl

Vorsitzender des Prüfungsausschusses Funktionswerkstoffe

Universität Würzburg / Lehrstuhl für Chemische Technologie der Materialsynthese

Röntgenring 11

97070 Würzburg

Unterlagen können auch im Sekretariat am Röntgenring 11 (Alte Chemie) abgegeben werden.

 

Der Prüfungsausschuss tagt üblicherweise einmal zu Beginn und zum Ende der Vorlesungszeit:

- im Wintersemester: 2. Oktoberhälfte / Anfang November und Ende Januar / Anfang Februar

- Im Sommersemester: 2. Aprilhälfte / Anfang Mai und Mitte / Ende Juli

Bei Anliegen an den Püfungsausschuss reichen Sie Ihre Unterlagen bitte rechtzeitig vorher ein.


Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Fakultät für Chemie und Pharmazie unter

Studienorganisation

FAQs – Bachelor – Timeline

Im Bachelor-Studiengang Funktionsmaterialien wird – wie in der Studien- und Prüfungsordnung PO-2015 bzw. PO-2021 geregelt – gemäß § 13 Abs. 5  ASPO-2015 eine Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) in folgender Form durchgeführt:

Das heißt für Sie, dass Sie zum Ende des zweiten Fachsemesters 24 ECTS-Punkte aus folgende Modulen nachweisen müssen:

  • 10- MFUN1
  • 11-ENNF1
  • 08-AC-ExChem
  • 99-EL1
  • 10-MFUN2
  • 11-ENNF2
  • 08-OC1
  • 99-EL2

Schaffen Sie das nicht, gilt die GOP als erstmalig nicht bestanden.

Sie müssen dann am Ende des dritten Fachsemesters 40 ECTS-Punkte aus den oben genannten Modulen und zusätzlich aus folgenden Modulen erreichen:

  • 11- MPI3
  • 08-OC2-VL
  • 08-FU-MaWi-1
  • 08-PC-TKE

Falls Sie die GOP-Ziele nach dem 2. Fachsemester nicht erreicht haben, bitte wir Sie einen Termin zur Beratung mit unserem Fachstudienberater PD Dr. Torsten Staab zu vereinbaren. Es besteht die Gefahr, dass Sie sonst das Studium nicht beenden können.

Diese Seite dient der Information in verständlicher Sprache. Rechtlich verbindlich sind die einschlägigen Paragraphen der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Funktionswerkstoffe Bachelor (aktuell die PO-2015 bzw. die PO-2021) und die der ASPO-2015.

Bei der Berechnung der Fachnote durch das Prüfungsamt zählen im Wahlbereich nur die benoteten Module. Erst wenn Sie mehr als 20 ECTS (PO-2015) haben, fällt das schlechteste Modul raus.

Dieses Modul bildet Ihre Arbeit im Labor für die "Bachelor-Thesis" ab.

Damit dieses Modul – nach Durchführung – verbucht werden kann, müssen Sie folgendes tun:

  1. Melden Sie sich in WueStudy zur entsprechenden Prüfung an
  2. Bitten Sie die Dozentin / den Dozenten, welche Ihre Arbeit betreuen, eine formlose E-Mail mit folgenden Angaben an unseren Fachstudienberater PD Dr. Torsten Staab zu schreiben: Name, Matrikel-Nr., Zeitraum der Vertiefungspraktikums

Die unbenotete Leistung wird Ihnen dann zeitnah verbucht.

Falls Sie (fast) alle Module der ersten 4 Fachsemester bestanden haben, können Sie im Laufe des 5. Fachsemester anfangen, sich über mögliche Themen einer Bachelorarbeit zu informieren.

Zu Beginn der Bachelor-Arbeit müssen mindestens 125 ECTS verbucht sein (§8 Abs.1 - Satz 4 der PO-2015).

Die Bearbeitungszeit einer Bachelor-Arbeit (10 ECTS) beträgt 10 Wochen.

Eine Verlängerung dieser Frist ist nur bei vom Studierenden nicht verschuldeten Fällen um bis zu 4 Wochen möglich  (ASPO §26 Abs.5 Satz (4)).

Einzelne Bereiche führen regelmäßig (etwa 1x pro Jahr) Informationsveranstaltungen zu Themen von Bachelor- oder Master-Arbeiten durch.

Sie können auch jederzeit eine Dozentin oder einen Dozenten ansprechen, deren Forschungsgebiete Ihr Interesse geweckt hat. Informieren Sie sich dazu bitte auch auf den Web-Seiten der einzelnen Forschungsgruppen der Fakultäten Chemie und Pharmazie, der Physik und Astronomie sowie auf den Web-Seiten der am Studiengang Funktionswerkstoffe beteiligten außeruniversitäteren Forschungseinrichtungen (ISC, SKZ, CAE - ehem. ZAE) sowie der TH-WS (umbenannt von FH-WS zum 01.01.2023) – weiter unten auf der folgenden Web-Stite  siehe hier.

Wollen Sie formal mit der Bachelor-Arbeit beginnen, müssen Sie dazu einen Antrag beim Prüfungsausschuss Funktionswerkstoffe stellen:

Einen Antrag auf Zuteilung der Bachelor-Thesis (PDF-Datei) finden Sie hier.

Weitere Infomationen auf den Seiten der Fakultät finden sich hier.

Betreuerin / Betreuer einer Bachelor-Arbeit wird in vielen Fällen eine Doktorandin oder ein Doktorand evtl. ein PostDoc sein.

Die Begutachtung erfolgt jedoch durch Hochschuldozentinnen bzw. Hochschuldozenten, die über die Prüfungsberechtigung verfügen; fragen Sie im Zweifel bitte nach.

Die Begutachtung erfolgt immer durch Hochschuldozentinnen bzw. Hochschuldozenten, die über die Prüfungsberechtigung verfügen.

Laut §8 Abs.(1) Satz 6 der PO-2015 kann eine Bachelor-Thesis durch "nach der Hochschulprüferverordnung in der jeweils geltenden Fassung berechtigten Prüfenden ausgegeben und betreut werden, sofern der/die Prüfende zu einer der an der Lehre des Studiengangs Funktionswerkstoffe beteiligten Fakultäten der JMU oder der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt (TH-WS) gehört."

D.h.: Der Gutachter oder die Gutachterin muss aus einer der an der Lehre des Studiengangs Funktionswerkstoffe beteiligten Fakultäten der JMU oder der TH-WS kommen.

Die Bachelor-Theis kann auch an einer außeruniversitäten Forschungseinrichtung oder in der Industrie durchgeführt werden. Dabei ist §8 Abs.(1) Satz 7 der PO-2015 zu beachten. Vereinbaren Sie bitte in einem solchen Fall einen Beratungstermin mit unserem Fachstudienberater PD Dr. Torsten Staab BEVOR Sie eine solche Arbeit beginnen.

Diese Seite dient der Information in verständlicher Sprache. Rechtlich verbindlich sind die einschlägigen Paragraphen der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Funktionswerkstoffe Bachelor (aktuell die PO-2015  und die PO-2021 - Beginn ab WS 2021/22) und die der ASPO-2015.

Nach Anmeldung – es zählt das Datum der Unterschrift Ihrer Gutachterin / Ihres Gutachters – haben Sie laut PO-2015 und PO-2021 §8 Abs. (1) 10 Wochen Zeit zur Abgabe der Arbeit beim Prüfungsamt.

Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, sonst gilt die Arbeit als erstmalig nicht bestanden. Sie haben dann nur eine Möglichkeit diese Prüfung zu wiederholen.

Sollte sich Ihre Arbeit aus von Ihnen nicht zu verantwortenden Gründen (z.B. Krankheit mit ärztlicher Bescheinigung, Ausfall eines wichtigen Messgerätes, etc.) verzögern, kann nach Befürwortung der Betreuerin / des Betreuers gemäß §26 Abs. (5) Satz 4 der ASPO-2015 eine Verlängerung von maximal 4 Wochen beim Prüfungsausschuss beantragt werden.

Sie haben Ihre Bachelor-Arbeit beim Prüfungsamt eingereicht. Dieses verschickt die Arbeit an Ihre Gutachterin / Ihren Gutachter mit der Bitte um Erstellung eines Gutachtens.

Sie können jetzt einen Termin für das Kolloquium vereinbaren.

Das Protokoll des Kolloquiums sollte zusammen mit dem Gutachten der Dozentin / des Dozenten von diesen zum Prüfungsamt geschickt werden.

Formulare für das Gutachten: als PDF (77KB) und als DOC (1,28MB).

Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf den Seiten der Fakultät Chemie und Pharmazie unter Bachelor-Thesis.

Haben Sie Ihre Bachelor-Thesis beim Prüfungsamt eingereicht und hatte Ihre Gutachterin / Ihr Gutachter ausreichend Gelegenheit (ca. 2 Wochen) diese zu lesen, sollten Sie einen Termin für das Kolloquium vereinbaren.

Im Bachelor-Kolloquim (2 ECTS) verteidigen Sie Ihre Thesis:

Das Kolloquium setzt sich aus einem Vortrag von ca. 20min Länge und eine Fragestunde (ca. 20min) der Gutachterin / des Gutachters zusammen.

Das Kolloquium ist in einem Protokoll zu dokumentieren, das von der Gutachterin / dem Gutachter und einem Beisitzer / einer Beisitzerin zu unterschreiben ist (Formular hier).

Sie erhalten eine seperate Note nur auf das Kolloquium.

Das Protokoll des Kolloquiums sollte dann anschließend zusammen mit dem Gutachten der Dozentin / des Dozenten von diesen zum Prüfungsamt geschickt werden (Formular: als PDF (77KB) und als DOC (1,28MB)).

Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf den Seiten der Fakultät Chemie und Pharmazie unter Bachelor-Thesis.


Haben Sie zusammen mit der Bachelor-Arbeit und dem Kolloquium mindestens 180 ECTS-Punkte (in WueStudy einzusehen) und sind alle Pflichtmodule bestanden, können Sie Ihr Zeugnis beantragen.

Dafür ist das Prüfungsamt zuständig.


Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Fakultät für Chemie und Pharmazie unter

Studienorganisation


FAQs – Master – Timeline

Im Master gibt es vier (4) Pflichtmodule zu je 5ECTS (siehe Studienverlaufsplan). Je zwei Pflichtmodule werden im Winter- bzw. Sommer-Semester angeboten.

Die Pflichtmodule müssen in jedem Fall absolviert werden.

Im Wahlbereich können Sie Module aus den zwei Schwerpunkten

- A Biomaterialien

- B Technische Materialien

und aus dem allgemeinen Wahlbereich auswählen.

Sie müssen sich zu Beginn des Studium noch nicht für einen Schwerpunkt entscheiden.

Um den Master abzuschließen müssen Sie aber in einem der beiden Schwerpunkte 30 ECTS nachweisen

Um die 20 ECTS im allgemeinen Wahlbereich zu erhalten, können auch Module des anderen Schwerpunkts absolviert werden, ODER – im Fall von Schwerpunkt B – weitere Module dieses Schwerpunkts, ODER Module aus dem allgemeinen Wahlbereich. Sie sind hier völlig frei in der Wahl.

Im Wahlbereich können Sie Module aus den 6 Modulgruppen (I bis VI) wählen

- I     Funktionsmaterialien in Biologie und Medizin

- II    Polymere Funktionswerkstoffe

- III   Energietechnologie

- IV   Halbleiternanostrukturen

- V    Organische Funktionsmaterialien und Anwendungen

- VI   Imaging und Spektroskopie

und aus dem allgemeinen Wahlbereich auswählen.

Sie müssen dabei mindestens 3 Module aus 2 Modulgruppen erfolgreich absolvieren (d.h. ECTS-Punkte erwerben)

Sie müssen sich zu Beginn des Studium noch nicht für bestimmte Modulgruppen entscheiden.

Um den Master abzuschließen müssen Sie aber in 2 der 6 Modulgruppen mindestens 30 ECTS nachweisen

Um die 20 ECTS im allgemeinen Wahlbereich zu erhalten, können Module aus allen Modulgruppen absolvieren werden,  AUCH weitere Module aus Modulgruppen, wo Sie schon 3 absolviert haben, ODER Module aus dem allgemeinen Wahlbereich. Sie sind hier völlig frei in der Wahl.

Im 3. Fachsemester sind zwei Projektarbeiten zu je 10 ECTS geplant.

Wollen Sie mit den Projektarbeiten beginnen, laden Sie sich bitte das Formular unter "Vordrucke und Hinweise" herunter. Füllen Sie dieses aus und sprechen Sie Ihre Zeitplanung mit dem Fachstudienberater ab.

In diesen Projektarbeiten sollen Sie Folgendes:

  • wissenschaftliche Arbeitsmethoden kennenlernen
  • Literaturrecherchen zu dem Thema der Projektarbeit durchführen
  • in eigenen Versuchen, Rechnungen, Simulationen die erlernten Arbeitsmethoden anwenden
  • vertiefend lernen, wie eine wissenschaftliche Abschlussarbeit gegliedert und verfasst wird
  • korrektes Zitieren anwenden

Leistungsnachweis ist ein Bericht von ca. 25 Seiten. Dieser wird vom verantwortlichen Dozenten / der Dozentin benotet. Direkter "Betreuer" der Arbeit wird oftmals ein Doktorand / eine Doktorandin sein, welche dem Dozenten / der Dozentin (prüfungsberechtigte Person) bei der Beurteilung entsprechend zuarbeitet.

Die Anforderungen an den "Dozenten" / die "Dozentin" sind die gleichen wie bei der Masterarbeit – siehe auch diesen Punkt.

Nach einem Beschluss des Prüfungsausschusses können die zwei Projektarbeiten zu einer "großen Projektarbeit" zusammengefasst werden.

Leistungsnachweis ist dann

- ein entsprechend umfangreicherer Bericht

ODER

- ein Vortrag in Anwesenheit des Dozenten / der Dozentin und ein Bericht von ca. 25 Seiten

  (der Vortrag und dessen Beurteilung sollen in einem Protokoll dokumentiert werden)

Falls Sie (fast) alle Module bestanden haben, sollten Sie im Laufe des 3. Fachsemester anfangen, sich über mögliche Themen einer Masterarbeit zu informieren.

Die Bearbeitungszeit einer Master-Arbeit (25 ECTS) beträgt 6 Monate. Für das Kolloquium erhalten Sie 5 ECTS.

Eine Verlängerung dieser Frist ist nur bei vom Studierenden nicht verschuldeten Fällen um bis zu 2 Monate möglich  (ASPO §26 Abs.5 Satz (4)).

Einzelne Bereiche führen regelmäßig (etwa 1x pro Jahr) Informationsveranstaltungen zu Themen von Bachelor- oder Master-Arbeiten durch.

Sie können auch jederzeit eine Dozentin oder einen Dozenten ansprechen, deren Forschungsgebiete Ihr Interesse geweckt haben. Informieren Sie sich dazu bitte auch auf den Web-Seiten der einzelnen Forschungsgruppen der Fakultäten Chemie und Pharmazie, der Physik und Astronomie sowie auf den Web-Seiten der am Studiengang Funktionswerkstoffe beteiligten außeruniversitäteren Forschungseinrichtungen (ISC, SKZ, CAE) sowie der TH-WS – siehe hier.

Wollen Sie formal mit der Master-Arbeit beginnen, müssen Sie dazu einen Antrag beim Prüfungsausschuss Funktionswerkstoffe stellen:

Einen Antrag auf Zuteilung der Master-Thesis finden Sie hier.

Die Bearbeitungszeit der Master-Arbeit beträgt 6 Monate – es zählt das Datum der Unterschrift der betreunden Hochschuldozentin /des betreunden Hochschuldozenten.

Weitere Infomationen finden sich hier.

Direkte Betreuerin / Direkter Betreuer einer Master-Arbeit wird in vielen Fällen eine Doktorandin oder ein Doktorand oder evtl. ein PostDoc sein.

Vor Beginn der Arbeit muss das jedoch immer mit einer Hochschuldozentin bzw. einem Hochschuldozenten abgesprochen sein. Diese Person unterschreibt auch den Antrag auf die Zuteilung der Master-Thesis.

Die Begutachtung erfolgt immer durch Hochschuldozentinnen bzw. Hochschuldozenten, die über die Prüfungsberechtigung verfügen.

Auch die Zweitgutachterin / der Zweitgutachter muss über die Prüfungsberechtigung verfügen. Machen Sie hierfür Ihrem betreuenden Hochschuldozenten / Ihrer betreuenden Hochschuldozentin einen Vorschlag oder fragen Sie nach, wer in Frage kommt.

Die Zweitgutachterin / der Zweitgutachter solll auf dem Formular benannt werden. Dann wird dieser Person vom Prüfungsamt automatisch ein Exemplar der Abschlussarbeit zugesandt.

Falls das nicht geschieht, sollten Sie dafür sorgen, dass das zweite Exemplar Ihrer Arbeit an die Zweitgutachterin / den Zweitgutachter geschickt werden.

Es müssen immer zwei unabhängige Gutachten erstellt werden.

Ist Ihre Masterarbeit fristgerecht beim Prüfungsamt eingereicht, können Sie mir Ihrem betreuenden Dozenten / Ihrer betreuenden Dozentin einen Termin für das Abschlusskollquium vereinbaren.

Die Master-Thesis ist im Rahmen eines Abschlusskolloquiums zu verteidigen (5 ECTS). Dazu muss ein Protokoll [Vorlage] geführt werden.

Das Kolloquium (Vortrag und anschließende Fragestunde) wird unabhängig von der schriftlichen Arbeit benotet.

In der Regel müssen beide prüfungsberechtigen Gutachter / Gutachterinnen beim Kolloquium anwesend sein. Das Protokoll kann eine dritte Person (z.B. ein Doktorand) führen.

Sie haben das Kolloquium erfolgreich absolviert.

Dann muss Ihre Betreuerin / Ihr Betreuer das Gutachten zusammen mit der Protokoll des Kolloquiums an das Prüfungsamt schicken.

Ihre Zweitgutachterin / Ihr Zweigutachter sendet ihr / sein Gutachten ebenfalls ans Prüfungsamt.

Das Prüfungsamt trägt dann beide Noten ein.


Haben Sie zusammen mit der Master-Arbeit und dem Kolloquium mindestens 120 ECTS-Punkte und sind alle Pflichtmodule bestanden, dann können Sie Ihr Zeugnis beantragen.

Dafür ist das Prüfungsamt zuständig.


Unter einer "externen" Arbeit ist folgendes zu verstehen: die Arbeit wird NICHT an einem an der Lehre im Fach Funktionswerkstoffe beteiligten Arbeitskreis der Universtität Würzburg oder der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt (TH-WS) durchgeführt. Die externen Forschungsinstitute (ISC, CAE, SKZ) in Würzburg werden durch ihre entsprechenden Leitungspersonen (Prof. G. Sextl, Prof. V. Dyakonov, Prof. M. Bastian), die Dozenten der Fakultäten Chemie und Pharmazie bzw. Physik und Astronomie sind, vertreten. Arbeiten an den genannten Instituten müssen mit den genannten Leitungspersonen abgestimmt sein und werden von diesen begutachtet / benotet.

Alle anderen als die genannten Institutionen sowie Industrieunternehmen sind als "extern" anzusehen.

Falls Sie interesse an einer externen Projekt- oder Master-Arbeit haben und schon eine Stelle gefunden haben, wo Sie eine solche Arbeit durchführen können, müssen Sie folgendes tun:

1. Fragen Sie einen im Studiengang prüfungsberechtigten Dozenten oder eine Dozentin, ob er oder sie sich in der Lage sieht, Ihre Arbeit fachlich/wissenschaftlich zu betreuen.

2. Arbeiten Sie ein wissenschaftliches Konzept aus. Aus diesem sollten die wissenschaftlichen Fragestellungen und die verwendeten Untersuchungsmethoden hervorgehen.

3. Erstellen Sie einen Zeitplan.

Alle Dokumente müssen Sie dem Prüfungsausschuss spätestens bis Mittwoch in der ersten Vorlesungswoche zuleiten. Der Prüfungsausschuss trifft sich üblicherweise in der zweiten Vorlesungswoche und entscheidet dann über Ihren Antrag.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Fakultät für Chemie und Pharmazie unter

Studienorganisation


Fachstudienberater 

Dr. habil. Torsten Staab

Lehrstuhl für Chemische Technologie der Materialsynthese
Röntgenring 11
97070 Würzburg

Tel.: 0931-31-86864

E-mail: torsten.staab@matsyn.uni-wuerzburg.de

Dr. Volker Drach
Lehrstuhl für Experimentelle Physik VI
Am Hubland, 97074 Würzburg
Tel.: 0931-31-86281
E-mail: volker.drach@physik.uni-wuerzburg.de
Web: www.physik.uni-wuerzburg.de/EP6/

Gebäude:P3 (ZEF)

Raum:E12


Studienfachverantwortlicher

Prof. Dr. Dirk Kurth 

Lehrstuhl für Chemische Technologie der Materialsynthese
Röntgenring 11
97070 Würzburg
Tel.: +49-(0)931-31-82631
dirk.kurth@matsyn.uni-wuerzburg.de


Studiendekan

Prof. Dr. Ingo Fischer

Institut für Physikalische Chemie
Universität Würzburg
Am Hubland
D-97074 Würzburg

Tel: +49 (931) 31 - 8 63 60

ingo.fischer at uni-wuerzburg.de