Hinweise zu Promotionsverfahren

 

Für das Promotionsverfahren in der Fakultät für Chemie und Pharmazie der Universität Würzburg werden benötigt

(Download als [PDF])


1.

Die Dissertation mit eingebundenem Inhaltsverzeichnis und Literaturverzeichnis in   z e h n   Exemplaren (Muster der Titelseite mit Rückseite bzw. 2. Blatt) mit Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache.

Bitte unbedingt beachten: Bei Abbildungen aus Journalen ist das Copyright von den Verlagen bzw. vom Autor einzuholen. (Unter den Abbildungen sollte z. B. stehen: reproduced from ref. [30]. with permission from Elsevier bzw. Wiedergabe nach Lit. [30] mit Genehmigung von Elsevier, bei Abbildungen aus dem Internet sollte der Link im www angegeben werden.)


 

2.

Das Promotionsgesuch an den Dekan der Fakultät für Chemie und Pharmazie in doppelter Ausfertigung mit genauer Absenderangabe., Datum und Unterschrift (Unterschrift darf nicht kopiert sein.); ggf. Angabe des Hochschullehrers, der die Arbeit betreut hat.

 

3.

Ein ausführlicher Lebenslauf in deutscher Sprache, der besonders über den wissenschaftlichen Bildungsgang, evtle. frühere Promotionsversuche und Promotionen und ggf. über die berufliche Tätigkeit Aufschluss gibt.  (Ort, Datum, Unterschrift).

 

4.

Erklärung über die selbständige Anfertigung, Literatur- und Fundstellennachweis und erstmalige Vorlage der Arbeit mit dem Ziel, einen akademischen Grad zu erwerben.

 

5.

Erklärung Copyright

 

6.

Ggf. Verzeichnis (in siebenfacher Ausfertigung) der bisher veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeiten des Bewerbers mit möglichst je einem Exemplar derselben. (Je ein Exemplar der Veröffentlichungen genügt.)

 

7.

Ein amtliches Führungszeugnis, sofern der Bewerber sich nicht im öffentlichen Dienst befindet oder nicht als Student eingeschrieben ist.

 

8.

Urkunden in beglaubigter Abschrift:

a) Reifezeugnis
b) Zeugnisse über alle akademischen oder staatlichen Hochschulprüfungen (z.B. Vordiplom und Hauptdiplom Prüfungszeugnisse etc.)
c) Diplome oder Approbationsurkunden

 

9.

Studienbuch, ggf. Studienbücher und Nachweise über ergänzende Vorlesungen und Praktika bzw. Übungen zum zweiten Prüfungsfach, die in diesem Fachgebiet für fortgeschrittene Studierende und speziell für Doktoranden angeboten werden.

 

10.

Erhebungsbogen für Prüfungskandidaten.

Falls sie nie an der Universität Würzburg eingeschrieben waren, verwenden sie bitte folgendes Formular: [Formular]

 

11.

Für die Anfertigung der Pflichtexemplare: 5 gedruckte Exemplare; darüber hinaus elektronische Version nach den Vorgaben der Univ.-bibl. (oder Handzettel) der 40 Microfiches oder 40 gedruckte Exemplare oder 10 Exemplare Buchhandelsausgabe unter Vorlage des Verlagsvertrages ist die Beendigung des Umlaufs der Dissertation abzuwarten bzw. das öffentliche Promotionskolloquium.

 

12.

Vor endgültigem Druck der Dissertation Bestätigung eines Gutachters über die Übereinstimmung der Druckvorlage mit dem Manuskript.

 

13.

Bestätigung der Zentralbibliothek der Universität Würzburg über abgelieferte Pflichtexemplare (Microfiches im dazugehörenden Fichekuvert) zwecks Anfertigung der Urkunde.

Sämtliche dem Promotionsgesuch beigefügten Anlagen mit Ausnahme der Studienbücher und Scheine gehen in das Eigentum der Universität über und verbleiben bei den Akten.