Hinweise zu Promotionsverfahren
Für das Promotionsverfahren in der Fakultät für Chemie und Pharmazie der Universität Würzburg werden benötigt
(Download als [
PDF])
1. | Die Dissertation mit eingebundenem Inhaltsverzeichnis und Literaturverzeichnis in z e h n Exemplaren (Muster der Bitte unbedingt beachten: Bei Abbildungen aus Journalen ist das Copyright von den Verlagen bzw. vom Autor einzuholen. (Unter den Abbildungen sollte z. B. stehen: reproduced from ref. [30]. with permission from Elsevier bzw. Wiedergabe nach Lit. [30] mit Genehmigung von Elsevier, bei Abbildungen aus dem Internet sollte der Link im www angegeben werden.)
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2. | Das
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3. | Ein ausführlicher Lebenslauf in deutscher Sprache, der besonders über den wissenschaftlichen Bildungsgang, evtle. frühere Promotionsversuche und Promotionen und ggf. über die berufliche Tätigkeit Aufschluss gibt. (Ort, Datum, Unterschrift).
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6. | Ggf. Verzeichnis (in siebenfacher Ausfertigung) der bisher veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeiten des Bewerbers mit möglichst je einem Exemplar derselben. (Je ein Exemplar der Veröffentlichungen genügt.)
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7. | Ein amtliches Führungszeugnis, sofern der Bewerber sich nicht im öffentlichen Dienst befindet oder nicht als Student eingeschrieben ist.
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8. | Urkunden in beglaubigter Abschrift: a) Reifezeugnis
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9. | Studienbuch, ggf. Studienbücher und Nachweise über ergänzende Vorlesungen und Praktika bzw. Übungen zum zweiten Prüfungsfach, die in diesem Fachgebiet für fortgeschrittene Studierende und speziell für Doktoranden angeboten werden.
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Falls sie nie an der Universität Würzburg eingeschrieben waren, verwenden sie bitte folgendes Formular: [
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11. | Für die Anfertigung der Pflichtexemplare: 5 gedruckte Exemplare; darüber hinaus
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12. | Vor endgültigem Druck der Dissertation Bestätigung eines Gutachters über die Übereinstimmung der Druckvorlage mit dem Manuskript.
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13. | Bestätigung der Zentralbibliothek der Universität Würzburg über abgelieferte Pflichtexemplare (Microfiches im dazugehörenden Fichekuvert) zwecks Anfertigung der Urkunde. |
Sämtliche dem Promotionsgesuch beigefügten Anlagen mit Ausnahme der Studienbücher und Scheine gehen in das Eigentum der Universität über und verbleiben bei den Akten.


